Unser Leistungen im Bereich "WEG Verwaltung"
Im Rahmen der WEG-Verwaltung
- nehmen wir entsprechend dem beschlossenen Wirtschaftsplan Hausgelder und Sonderzahlungen entgegen und setzen sie bestimmungsgemäß ein
- erstellen wir für jedes Wirtschaftsjahr eine Gesamtabrechnung über die tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben und legen sie dem Verwaltungsbeirat zur Prüfung vor
- erstellen wir Einzelabrechnungen für jede Wohneinheit, die auch als Grundlage zur Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten gegenüber Mietern verwendet werden können
- legen wir in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat die Tagesordnung und den Termin für die ordentliche Eigentümerversammlung fest
- erläutern wir im Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung die einzelnen Verhandlungsgegenstände, so dass die Eigentümer ausreichende Informationen haben, um sich auf die Abstimmung vorzubereiten
- führen wir die ordentliche Eigentümerversammlung durch (bei möglicher Interessenkollision treten wir uns gegebene Vollmachten zur Beschlussfassung an den Verwaltungsbeirat ab), protokollieren die Ergebnisse und versenden das Protokoll umgehend an die Wohnungseigentümer
- setzen wir die ordentlich und außerordentlich gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft um
- kümmern wir uns entsprechend unserem Auftrag oder nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat um technische Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage, holen Kostenvoranschläge ein und kontrollieren die Ausführung der Arbeiten und die dafür gestellten Rechnungen
- überwachen wir den Zustand ihrer Immobilie mithilfe von Architekten und Sachverständigen
- überprüfen wir bestehende Versicherungsverträge, erneuern bzw. ändern sie bei Bedarf und wickeln Versicherungsschäden ab
- legen wir für jedes Objekt separate Treuhandkonten an und sorgen so für die klare Trennung von eigenen und fremden Vermögens sowie die der verwalteten Vermögen voneinander (Anlage der Instandhaltungsrücklage als gesondertes Spar- oder Tagesgeldkonto, über das nur auf Beschluss der Gemeinschaft oder notfalls in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat verfügt werden kann)
- übernahme der kompletten Buchhaltung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
- Erstellen von Abrechnungen unter Einsatz der neuesten und ständig aktualisiertenHausverwaltungssoftware
- Organisation und Kontrolle des Hausmeister- und Hausreinigungsservice
- Abwicklung aller Bankgeschäfte
- Eigentümerinformation über Gesetzgebungen im Bau-, Miet- und WEG-Recht (jedoch keine Rechtsberatung)
- Vertretung gegenüber Behörden und Versorgungsunternehmen